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Informationen für Spediteure

Verladung nur mit Zeitfenster

Der anliefernde oder abholende Spediteur bucht ein Zeitfenster in CARGOCLIX. Bei uns wird ausschließlich per Kran verladen.

Achtung Ausschließlich Kranverladung. Ohne ausreichende Lademittel wird nicht verladen.

Stand: 17.05.2023

Bedingungen zur Abwicklung von Verladungen unter CARGOCLIX

Mit der Buchung eines Zeitfensters erklärt der beauftragte Spediteur konkludent, dass er die folgenden Bedingungen gelesen, verstanden, seinem LKW-Fahrer bzw. seinen Unterspediteuren zur Verfügung gestellt und ausnahmslos akzeptiert hat.

  1. Ankunft

    Wir stellen auf unserem Firmengelände keine Parkplätze zur Überbrückung von Wartezeiten zur Verfügung. Der Spediteur disponiert so, dass der LKW frühestens und idealerweise 15 Minuten vor Beginn des gebuchten Zeitfensters, spätestens jedoch 10 Minuten nach Beginn des Zeitfensters auf unserem Firmengelände eintrifft.

  2. Fahrzeug und Ladungssicherung

    Fahrzeuge zur Abholung von Material müssen zum Stahltransport geeignet sein. Die Beladung erfolgt ausschließlich per Kran von oben. Die Ladungssicherung ist nach den geltenden Vorschriften betriebs- und verkehrssicher (VDI 2700 ff.) mit geeigneten und zugelassenen Ladungssicherungsmitteln durchzuführen.

    Führt das Fahrzeug bereits eine Teilladung mit, ist uns dies vorab in der CARGOCLIX-Buchung anzuzeigen. Auf der Ladefläche muss ausreichend Platz für unser Material sein, und die Ladungssicherung muss ohne Bewegen der vorhandenen Teilladung möglich sein.

    Abholung durch Dritte (nicht Mitglieder der Carl Spaeter Gruppe): Das Anschlagen und Bewegen von Fremdmaterial mit unseren Lastaufnahmemitteln und Kranen ist ausgeschlossen.

    Abholung durch bzw. für Mitglieder der Carl Spaeter Gruppe: Bei erforderlichen Teilumladungen, Teilbeladungen oder Teilentladungen ist die Anwendung des § 412 HGB insoweit ausgeschlossen. Die Pflichten der beförderungs- und betriebssicheren Verladung obliegen ausschließlich dem Frachtführer, der den Transport durchführt. Führt der Verlader als Hilfsperson des Frachtführers die Be-, Ent- oder Umladung (mit) aus, haftet er nicht für Schäden an der Ladung Dritter beim Umlade-, Entlade- oder Beladevorgang.

  3. Lademittel

    Der abholende Spediteur stellt auf dem LKW alle zur form- und kraftschlüssigen Verladung notwendigen Lademittel in ausreichender Anzahl bei: Steckrungen oder ersatzweise mindestens 5 Paletten, Antirutschmatten, geprüfte Spanngurte usw. Wir kontrollieren die Lademittel vor der Verladung.

    Ein Verkauf von Paletten oder anderen fehlenden Ladehilfsmitteln ist ausgeschlossen. Ohne ausreichende Lademittel wird das Fahrzeug unter keinen Umständen beladen.

  4. Einfahrt in die Ladehalle

    Mit Beginn des Zeitfensters wird der LKW in die Ladehalle auf den gebuchten Stellplatz eingelassen. Bei Anlieferungen übergibt der Fahrer den passenden Anlieferschein, bei Abholungen nennt er die Ladenummer, unter der das Zeitfenster gebucht wurde.

    Ist vorab eine Einwiegung auf einer öffentlichen oder privaten Waage nötig, muss sie erledigt sein, bevor der LKW zu Beginn des Zeitfensters bei uns eintrifft.

  5. Ladefläche vorbereiten

    Der Fahrer bereitet die Ladefläche umgehend vor, falls noch nicht geschehen:

    • Ladefläche öffnen und Verdeck aufschieben
    • bei Anlieferung: Ladung entsichern
    • bei Abholung: Antirutschmatten auslegen, Rungen einstecken bzw. Paletten aufstellen
    • geprüfte Spanngurte in ausreichender Anzahl bereitlegen
  6. Mitwirkung des Fahrers

    Der LKW-Fahrer nimmt aktiv an der Verladung teil. Er gibt die gewünschte Ladungsverteilung vor und spannt die Ladung mit den mitgebrachten Spanngurten ab.

  7. Verständigung auf Deutsch

    Nach § 23 Abs. 1 VwVfG ist die Amtssprache in Deutschland Deutsch. Wir erwarten, dass wir mit dem Spediteur und mit dem beauftragten LKW-Fahrer die für eine sichere und zügige Verladung nötige Verständigung auf Deutsch führen können. Wir stellen keine Übersetzer und nutzen keine zeitaufwendigen Übersetzungshilfen. Fehlerfreie Verständigung ist ein maßgeblicher Sicherheitsaspekt; ohne sie kann die sichere Verladung unter Umständen nicht gewährleistet werden.

  8. Stellplatz zügig freigeben

    Bei terminlicher Enge muss der Stellplatz für das nächste Zeitfenster schnell wieder frei werden. Der Fahrer schließt sofort nach der Verladung das Verdeck und verlässt auf Anweisung den Stellplatz in der Halle. Ladungssicherung, Kontrolle, Unterschrift und Ausgabe der Ladepapiere finden dann vor der Ladehalle statt. Der LKW verlässt den Hof erst, wenn alle Tätigkeiten abgeschlossen sind und der Verlader den Fahrer verabschiedet hat.

Folgen bei Nichtbeachtung

Wird eine oder werden mehrere Bedingungen so verletzt, dass uns eine zügige und (rechts-)sichere Verladung nicht möglich erscheint, wird der LKW unter Ausschluss jeglicher Haftung nicht verladen und das Zeitfenster verfällt ersatzlos. In diesem Fall behalten wir uns vor, die damit verbundenen Kosten (z. B. für die Bereitstellung unseres Ladepersonals) gegenüber dem Spediteur bzw. unserem Kunden als dessen Auftraggeber geltend zu machen.